Blaulicht im Spiegel

Viele Verkehrsteilnehmer reagieren geschockt, wenn im Rückspiegel ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn auftaucht.

 

 

Wie verhält man sich richtig?

Wir möchten Ihnen mit diesem Bericht einige wertvolle Tipps mit auf den Weg geben.

 

Die Grundregeln wenn Ihnen ein Einsatzfahrzeug begegnet:

  • Ruhig bleiben
  • Schalten Sie ggf. das Radio aus
  • Schauen Sie, woher das Fahrzeug kommt
  • Versuchen Sie herauszubekommen, wohin das Fahrzeug fährt
  • Fahren Sie rechts oder links an den Fahrbahnrand und signalisieren dies durch Betätigen des Blinkers
  • Wenn das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, nicht direkt wieder losfahren, eventuell folgen noch Fahrzeuge

 

Muss ich als Radfahrer auch Platz machen?

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf ihr Vorrecht verzichten.

 

Bei Rot über die Ampel - was passiert dann?

Viele Verkehrsteilnehmer haben Angst bei Rot über eine Ampel zu fahren. Wird diese dann auch noch radarüberwacht, erstarren manche Autofahrer zu Eisblöcken.

 

Diese Angst ist unberechtigt, hier haben wir folgende Tipps:

  • Ruhe bewahren
  • Vorsichtig in die Kreuzung einfahren
  • Merken Sie sich Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit

 

In den meisten Fällen werden solche Radarfotos beim Auswerten in der zuständigen Ordnungsbehörde herausgefiltert und als ungültig gewertet.

 

Sollte Ihnen dennoch ein Bußgeldbescheid zugesandt werden, rät der ADAC:

  • Legen Sie schriftlich Einspruch ein
  • Tragen Sie in dem beigefügten Anhörungsbogen den Grund, Datum und Uhrzeit und eine kurze Stellungnahme ein
  • Sollten Sie im Besitz einer Zeugenaussage sein, legen Sie diese dem Schreiben bei.

 

Warum sollte man sich an diese Grundregeln halten und was darf Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei?

Begegnet man im Straßenverkehr Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann geht es in den meisten Fällen um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden können. Wer sogenannte Sonderrechte einsetzen darf, regelt der § 38 der StVo (Straßenverkehrsordnung).

 

In dem § 38 StVO heißt es:

  • Um Menschenleben zu retten
  • Gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden
  • Um flüchtige Personen zu verfolgen
  • Um bedeutende Sachwerte zu schützen

 

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren dem Fahrzeug das Sonder-und Wegerecht, d. h. andere Verkehrsteilnehmer haben SOFORT freie Bahn zu schaffen.

 

Martinshorn bei Nacht, muss das sein?

Die Feuerwehren sind gesetzlich dazu verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn einzuschalten. Der Gesetzgeber schreibt vor, Blaulicht und Martinshorn zu benutzen und zwar von Fahrtanfang bis Fahrtende ( § 38 StVO). Nur mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn dürfen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.

 

Quelle: ADAC/ StVO