Rettungsgasse

Rettungsgasse richtig bilden

 

Wenn Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, Notärzte oder die Polizei zu einem Unfallort fahren, können bereits wenige Minuten über Leben und Tod von Unfallopfern entscheiden. Andere Verkehrsteilnehmer sind deshalb verpflichtet, eine sogenannte Rettungsgasse zu bilden, um Rettungskräften den Weg frei zu machen.

 

 

Nur Autos auf der linken Spur fahren nach links, alle anderen nach rechts.

Worauf Autofahrer dabei achten müssen, erklärt der ADAC:

  • Eine Rettungsgasse ist immer dann zu bilden, wenn sich Fahrzeuge mit sogenannten Sondersignalen, also Blaulicht oder Martinshorn, nähern.

  • Auf Autobahnen und mindestens zweispurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss eine Rettungsgasse dann gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät - die Fahrzeuge also in Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen (laut Straßenverkehrsordnung, Paragraf 11, Absatz 2).

  • Autofahrer sollten in diesem Fall sofort die Geschwindigkeit reduzieren und herausfinden, aus welcher Richtung die Einsatzkräfte kommen.

  • Erst den Blinker setzen, dann zur Seite fahren. Sonst drohen im Tumult weitere Unfälle. Das Heck sollte anschließend nicht auf die Fahrbahn ragen.

  • Halten Sie ausreichend Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen.

  • Auf dreispurigen Autobahnen gilt: Wer auf der äußerst linken Spur fährt, weicht nach links aus. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts.

  • Im Prinzip gleich ist es auf vierspurigen Autobahnen. Autofahrer auf den äußersten linken Spur fahren nach links, die auf den übrigen Spuren nach rechts.

  • Die Standspur auf Autobahnen ist freizuhalten.

  • Prüfen Sie vor der Weiterfahrt, ob nicht noch weitere Rettungsfahrzeuge unterwegs sind.

 

Quelle ADAC