Notruf FAQ

Wen erreiche ich unter der Notrufnummer 112?
Die Notrufnummer 112 geht in Potsdam bei der Leitstelle der Feuerwehr ein.

 

Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle
Ein akuter medizinischer Notfall liegt dann vor, wenn der Rettungsdienst beim Patienten lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchführen und ggf. die Transportfähigkeit herstellen muss. Die Patienten werden dann unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtung, in der Regel das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, transportiert. Bei einem akuten medizinischem Notfall sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

 

Wo erreiche ich einen Notarzt?
Ein Notarzt der Notfallrettung wird durch die Leitstelle nach Abwägung der Notwendigkeit vom Leitstellenmitarbeiter in bestimmten Fällen alarmiert. Er ist nur für die Abwendung akuter lebensbedrohlicher Situationen, wie z.B. plötzliche Bewusstlosigkeit, schwere Blutung oder schwere Verletzung, zuständig und kommt zusammen mit einem Rettungsassistenten unverzüglich mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht und Martinshorn) in einem speziell ausgestatteten Notarzteinsatzfahrzeug direkt zur Einsatzstelle.

 

Werde ich, wenn ich durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werde, schneller behandelt?
Nein, das Personal im Krankenhaus entscheidet ausschließlich nach der Dringlichkeit der Behandlungsbedürftigkeit. Diese wird in der Regel vom zuständigen Arzt festgelegt.

 

Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?
Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

 

Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
Nein. Generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.